Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragsarbeiten bei Stift17

 

Geltungsbereich

Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung von Illustrationen (nachfolgend: „das Werk“) zum vertraglich vereinbarten Zweck.

Die vom Illustrator zu erbringende Werkleistung wird nur zu nachstehend aufgeführten Bedingungen erbracht; der Auftraggeber anerkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit dem Illustrator, einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Es gilt nur das als zugesichert, was in den Auftragsbestätigungen enthalten ist. Mehrkosten durch Erweiterungen des ursprünglichen Auftrages werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Material- und Druckkosten, Reisekosten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

Vergütung

Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Entwürfen, Präsentationen und Werkszeichnung sind, sofern nicht anders vereinbart, vergütungspflichtig. Die Vergütung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: Entwurf (30%), Werkszeichnung (30%) und Nutzungsrecht, sofern welche eingeräumt werden (40%).

Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, jedoch nicht die Vergütung für bis dahin geleistete Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Aufteilung der Vergütung wie folgt: Entwurf (50%), Werkszeichnung (50%).

Aufgrund der Kleinunternehmerregelung handelt es sich bei der Vergütung um Bruttobeträge.

 

Urheberschutz, Nutzungsrecht, Eigentum und Eigenwerbung

Der Illustrator ist der alleinige Inhaber aller Nutzungsrechte an dem Werk. Dem Auftraggeber werden urheberrechtliche Nutzungsrechte ausschließlich nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Illustrators dürfen diese Nutzungsrechte weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen werden. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an dem überreichten Werk. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu entgelten. Der Auftraggeber wird nach Veröffentlichung Belegstücke zur Verfügung stellen. Die sich aus dem Vertrag ergebende Nutzung ist durch das Honorar abgegolten.

Sämtliche sonstigen Rechte am Original des Werkes verbleiben beim Illustrator.

Alle nach diesem Vertrag an den Auftraggeber zu übertragenden Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung beim Illustrator. Erst nach vollständiger Zahlung aller Ansprüche des Illustrators gehen die Nutzungsrechte über und darf der Auftraggeber erst dann die Nutzungsrechte ohne Zustimmung des Illustrators selbst im vertraglichen Umfang nutzen bzw. an den im Vertrag bezeichneten Dritten übertragen. Die Aufrechnung von Gegenansprüchen ist nur dann zulässig, wenn die Ansprüche fällig sind, ihnen ein Einwand des Illustrators nicht entgegen steht oder sie durch gerichtliche Entscheidung als zurecht bestehend festgestellt sind. Der Illustrator hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes als Urheber benannt zu werden. Bei Nichtnennung des Illustrators als Urheber ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar zu entrichten.

Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, öffentlicher Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion auf andere Bildträger etc. bedarf, soweit sie nicht von der vertraglich vereinbarten Nutzung gedeckt ist, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Illustrators. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, auf welche Weise auch immer, das Werk zu scannen und/oder digital, auch in Teilen, zu speichern, zu bearbeiten, umzugestalten, zu vervielfältigen, zur Herstellung neuer digitaler Bilder zu verwenden bzw. auf andere Medien und Bildträger vervielfältigend zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche ein Betrag des zweifachen vereinbarten Nutzungshonorars fällig.

Alle vom Illustrator erbrachten Leistungen dürfen vom Illustrator uneingeschränkt zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.
 

Mängelgewährleistung, Haftung

Mängelrügen müssen umgehend nach Erhalt des Materials schriftlich erfolgen. Nach Ablauf einer Frist von drei Tagen gilt das Werk in Bezug auf Mängel als vertragsgemäß errichtet und als mängelfrei abgenommen und gelten allfällige Mängel als genehmigt. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Illustrator verjähren in sechs Monaten. Die Mängelrügefrist und die Verjährungsfrist beginnen mit der Lieferung der erstellten Werke.
Jedweder Schadenersatzanspruch gegen den Illustrator ist ausgeschlossen, außer der Schaden ist durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Illustrators entstanden. Der Anspruch ist begrenzt mit der Höhe des vereinbarten Honorars. Für Folgeschäden oder Fremdkosten oder Immaterialgüterschäden haftet der Illustrator nicht. Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Wird ein Auftrag vor Beginn der Leistungserbringung aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, gänzlich nicht ausgeführt, steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass dies der Illustrator zu vertreten hat, so steht ihm das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Illustrator mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht vom Illustrator zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich vom Briefing abweichenden Wünschen, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, etc., erhöht sich das Honorar im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar. Die Nebenkosten erhöhen sich in diesem Falle nach Aufwand.

Beiden Vertragsparteien bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ein höherer bzw. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Mit der Bezahlung eines Schadenersatzanspruches oder durch die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren erwirbt der Auftraggeber keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an dem Werk.

Das Honorar ist bei Ablieferung ungeschmälert fällig. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner vorgesehenen Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten: 1/2 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/2 bei Fertigstellung und Ablieferung der Arbeiten.

Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnung gegen Ansprüche des Illustrators ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Ansprüche rechtskräftig festgestellt, oder vom Illustrator schriftlich als unbestritten anerkannt sind oder ein Einwand nicht entgegensteht.


Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält und hält den Illustrator aus einer allfälligen Verletzung Rechter Dritter schad- und klaglos.

Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie dem Illustrator unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dem Illustrator steht an ihm übergebenen Unterlagen ein Retentionsrecht bis zur vollständigen Begleichung seiner Ansprüche zu. Gerät der Auftraggeber durch Unterlassen von Mitwirkungspflichten in Verzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung verlangen. Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen. Vor Erbringung dieser Leistungen kann die Leistungsfrist des Illustrators nicht beginnen.

 

Lieferung

Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht, verlängert sich die Frist um einen angemessenen Zeitraum. Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störung der Telekommunikation oder des Computers, schwere Krankheit, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige vom Illustrator nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist auf Dauer dieser Ereignisse verlängert.

 

Gefahrenübergang

Die Lieferung des Werks geschieht auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers hin, wenn nicht anders vereinbart, werden Postsendungen unversichert verschickt. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten, Anfuhr ) übernommen hat.  


Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt für auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Als Erfüllungsort und als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz des Illustrators. Auf diesen Vertrag und allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich materielles und formelles österreichisches Recht anzuwenden.